Jugendmedizin


Ein besonderes Anliegen ist es mir, Ansprechpartner für die Belange von Jugendlichen zu sein.

Jugendmedizin



Meine Praxis ist eine Praxis für Kinder und Jugendliche vom ersten bis zum achtzehnten Lebensjahr. Ein besonderes Anliegen ist es mir, Ansprechpartner für die Belange von Jugendlichen zu sein und zu bleiben. Neben den alltäglichen gesundheitlichen Anliegen der jugendlichen Patienten betreue ich sämtliche Krankheitsbilder der Jugendmedizin und viele Jugendliche mit chronischen Erkrankungen über meine Spezialambulanzen.



Als ehemaliger Drogenbeauftragter der Universitätskinderklinik sehe ich mich als kompetenten Ansprechpartner für Fragestellungen aus diesem Bereich.




Der Kinderschutz stellt von je her einen zentralen Punkt in meiner Arbeit dar, ich engagiere mich seit vielen Jahren im Netzwerk Kinderschutz, bin seit 2012 Vorsitzender des Vereins Kinderschutzzentrum und bin Mitglied des Kuratoriums Kinderschutz Lübeck.




Hierzu gehören außerdem:

Sehtestungen (IR-Skiaskop)
Hörtestungen
Impfungen
  • Impfsprechstunde

  • EKG (Elektrokardiogramm)
    Langzeit-EKG
    Langzeit-Blutdruckmessung



    Vorsorgeuntersuchungen



    Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ( 12-14 Jahre )
    Diese vorletzte, sehr wichtige Vorsorgeuntersuchung (J1) beim Kinder- und Jugendarzt sollte zwischen 12 und 14 Jahren (vom 12. Geburtstag bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) stattfinden. Es ist ein Check der körperlichen und seelischen Gesundheit, der komplett von den Krankenkassen übernommen wird.
    Im Rahmen dieser Vorsorge werden Größe, Gewicht und der Impfstatus sowie Blut und Harn überprüft. Bei der körperlichen Untersuchung klärt der Arzt die pubertären Entwicklungsstadien sowie den Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen ab. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben sowie chronische Krankheiten können bei der J1 frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden. Auch auf eventuelle Hautprobleme, und Essstörungen wie Magersucht oder Übergewicht wird eingegangen.
    Der Kinder- und Jugendarzt kennt die Patienten von klein auf - er ist jetzt nicht mehr der Kinderarzt, sondern der Jugendarzt und fungiert als Vertrauensperson. Fragen über Sexualität und Verhütung, Drogenmissbrauch und Rauchen sowie Probleme mit der Familie und dem sozialen Umfeld können im Rahmen der J1 besprochen und geklärt werden.

    Bitte laden Sie/Ihr den Fragebogen zur J1 am Ende dieser Seite herunter und bringen Sie/Ihr diesen ausgefüllt mit zum Termin mit.

    und die zusätzliche Vorsorgeuntersuchung J2 ( 16 - 17 Jahre )
    (Kostenübernahme je nach Krankenkasse)

    Diese Vorsorgeuntersuchung soll Jugendlichen auch nach der J1 (vom 12. Geburtstag bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) eine Möglichkeit zum Gesundheits-Check-Up bieten. Wenn Erwachsene mindestens alle zwei Jahre ihre Gesundheit kontrollieren sollten, so gilt dies auch für Jugendliche bis zur Volljährigkeit. In dieser Phase werden oft wichtige Entscheidungen getroffen, wie z.B. für die spätere Berufswahl. Dabei kann auch die Gesundheit eine Rolle spielen. So sind für Allergiker und chronisch kranke einige Berufe nicht geeignet.
    Zu den Schwerpunkten der J2 gehört das Erkennen bzw. die Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, von Haltungsstörungen, Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Vorsorge. Der Jugendarzt berät den Jugendlichen bei Fragen des Verhaltens, der Sozialisation, der Familie und der Sexualität sowie der Berufswahl. Der Jugendliche kann im Rahmen der Vorsorge, wenn er will, auch alleine ohne Eltern ein vertrauensvolles Gespräch mit seinem Jugendarzt führen.

    Bitte laden Sie/Ihr den Fragebogen zur J2 am Ende dieser Seite herunter und bringen Sie/Ihr diesen ausgefüllt mit zum Termin mit.

    Jugendarbeitsschutzuntersuchung
    In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Jugendliche (15. bis 18. Geburtstag) nur dann von einem Arbeitgeber angestellt werden dürfen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor der Anstellung von einem Arzt untersucht worden sind. Die Bescheinigung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung muss dem neuen Arbeitgeber vorliegen.

    Zunächst muss der Jugendliche sich vom Meldeamt den sogenannten Berechtigungsschein besorgen. Zusammen mit den Sorgeberechtigten füllt er den Vorbereitungsbogen aus, unterschreibt diesen zusammen mit den Sorgeberechtigten und bringt ihn mit zur Untersuchung. Um den Impfstatus bestimmen zu können, sollte der Impfausweis ebenfalls vorliegen.

    Mithilfe der Jugendarbeitsschutzuntersuchung soll erreicht werden, dass sich die angestrebte Tätigkeit des Jugendlichen nicht auf dessen gesunde Entwicklung negativ auswirkt.
    Stellt der Arzt fest, dass der Entwicklungstand des Jugendlichen nicht altersentsprechend ist, gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen oder die angestrebte Beschäftigung den Jugendlichen in seiner gesunden Entwicklung einschränken könnte, so wird eine Nachuntersuchung (3 bis 6 Monate nach Arbeitsbeginn) angeordnet.

    Der Arzt unterliegt auch im Rahmen der Jugendarbeitsschutzuntersuchung der Schweigepflicht und teilt den Sorgeberechtigten nichts mit, was ihm der Jugendliche anvertraut.