Grippeschutzimpfung


Derzeit gibt es die Möglichkeit einen Injektions-Totimpfstoff und einen nasalen Lebendimpfstoff (LAIV) zu verabreichen

Grippeschutzimpfung



Liebe Eltern, liebe Kinder, liebe Familien,
die Grippesaison 2023/24 steht vor der Tür. Allen Patienten steht ein Vierfach-tetravalenter Grippeimpfstoff zur Verfügung. Eltern werden selbstverständlich ebenfalls geimpft.

Impfstoffstammzusammensetzung 2023/24



Der Influenzaimpfstoff für die Saison 2023/24 setzt sich gemäß der Empfehlungen der WHO und des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) aus den Antigenen weltweit zirkulierender Varianten folgender Viren zusammen:

Influenza-Reassortante A/Victoria/4897/2022-IVR-238
Influenza-Reassortante A/Darwin/6/2021-IVR-227
Influenza-Reassortante B/Austria/1359417/2021-BVR-26
Influenza-Wildtyp-B/Phuket/3073/2013

A und B bezeichnen die Virustypen, der Ortsname bezieht sich auf den Ort der Virusisolierung; die erste Ziffer gibt die Nummer des jeweils isolierten Stamms an, die zweite bezieht sich auf das Isolierungsjahr. Mit H und N werden die beiden wichtigsten Proteine der Virushülle Hämagglutinin und Neuraminidase abgekürzt, die Ziffer dahinter bezeichnet den aktuellen Hämagglutinin- bzw. Neuraminidase-Subtyp.

Diese Stammzusammensetzung 2023/24 weicht von der der Saison 2022/2023 ab. D.h. wir benutzen nur Impfstoffe mit Stammanpassung für 2023/24



Vierfach-tetravalenter Grippeimpfstoff:


Die Impfung gegen Influenza mit einem saisonalen Impfstoff wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Kinder mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab einem Alter von 6 Monaten empfohlen. Die beiden tetravalenten Totimpfstoffe sind ab einem Alter von 6 Monaten zugelassen. Kinder bis zu einem gewissen Alter (nach den Fachinformationen der meisten Influenzaimpfstoffe bis 9 Jahre), die zum ersten Mal im Leben gegen Influenza geimpft werden, erhalten zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen.


Während einer Influenzasaison zirkulieren üblicherweise mehrere verschiedene Influenza-Stämme. Eine genaue Vorhersage darüber, welche Influenza-Stämme in welchem Verhältnis zueinander zirkulieren, ist jedoch nicht möglich.


Stillen und Grippeimpung

Das Stillen eines Säuglings stellt für eine Influenzaimpfung, wie auch für alle anderen Impfungen außer der Gelbfieber-Impfung, keine Kontraindikation dar. Stillende Mütter können sich dementsprechend gegen Influenza impfen lassen. Bei der Impfung von Stillenden spielt - neben dem Schutz der Mutter - auch die Überlegung eine Rolle, indirekt auch den Säugling vor einer möglichen Infektion durch die Mutter zu schützen.

Allgemeine Informationen, Hinweise der WHO und Vorgehen in anderen Ländern/Bundesländern

Weltweit erkranken jedes Jahr 20-30% aller Kinder an Grippe. Damit ist die Erkrankungshäufigkeit 2-3 mal so hoch wie in der Gesamtbevölkerung. Kinder tragen wesentlich zur Ausbreitung der Erkrankung bei, indem sie sich v. a. in Gemeinschaftseinrichtungen untereinander anstecken und Geschwister, Eltern und Großeltern infizieren. Säuglinge und Kleinkinder haben zudem ein besonders hohes Risiko, schwer an Grippe zu erkranken. Gesunde Kinder können ebenfalls schwer erkranken. Rund 50% der Krankenhausbehandlungen und etwa 50% der Todesfälle betreffen Kinder ohne Risikofaktoren.

Diese hohe Krankheitslast veranlasste die WHO 2012, eine Erweiterung der nationalen Impfempfehlungen auf alle Kinder im Alter von 6-59 Monate auszuweiten und ab 24 Monaten LAIV zu verwenden.
In den USA besteht seit 2008/09 eine Influenza-Impfempfehlung für alle Personen ab 5 Jahren, diese wurde 2010 auf alle Personen ab 6 Monaten ausgeweitet.
In Großbritannien wird seit 2014 allen Kindern zwischen 2 und 17 Jahren die saisonale Grippeimpfung mit dem LAIV empfohlen.
Die deutsche STIKO behält die Einschränkung der Impfempfehlung auf diejenigen Kinder, die infolge eines Grundleidens einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt sind bei.

Informationen des Robert Koch Instituts zur Grippeschutzimpfung


Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Grippeimpfung von Kindern

Informationen der Bundeszentrale für gesundheitlliche Aufklärung zur Grippeimpfung von Jugendlichen

Informationen der Bundeszentrale für gesundheitlliche Aufklärung zur Grippeimpfung von Erwachsenen


Aus aktuellem Anlass noch zwei wichtige Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts:

1.) Kann es bei einer Verabreichung von Impfstoffen, die unter Verwendung von Hühnereiern hergestellt wurden, zu einer Gefährdung durch Fipronil kommen?

Eier, die für die Anzucht von Influenza-Viren zur Produktion von Grippeimpfstoffen genutzt werden, stammen nicht aus den üblichen Hühnerbetrieben, in denen Eier für den Verzehr produziert werden. Es gibt spezielle Zuchtbetriebe, für die besondere Qualitätsanforderungen gelten und die entsprechend überwacht werden.

Nach der Anzucht der Viren werden diese aus den Hühnereiern isoliert und in mehreren Schritten aufgereinigt. Dieser aufwändige Reinigungsprozess ist so effektiv, dass höchstens noch Spuren von Hühnereiweiß im Impfstoff enthalten sind und auch andere mögliche Verunreinigungen dabei entfernt werden.

Das Europäische Arzneibuch schreibt vor, dass im fertigen Impfstoff noch maximal 1µg (1/1000mg) Hühnereiweiß pro Impfdosis nachzuweisen sein darf.

Es kommt hinzu, dass Fipronil lipophil (fettliebend) ist und sich daher eher im Eidotter anreichert, als im Eiklar oder in Assoziation mit Hühnereiweiß.

Vor dem Hintergrund, dass
selbst ein Kleinkind ein ganzes Ei pro Tag essen könnte, ohne dass der oben angegebene gesundheitliche Richtwert überschritten wird,
Eier für die Impfstoffproduktion in speziellen, besonders kontrollierten Betrieben produziert werden,
die Impfstoffe aufwändig gereinigt werden
und dass in einer Impfstoffdosis maximal 1µg Hühnereiweiß/Dosis enthalten sein darf
ist nicht davon auszugehen, dass es nach der Verabreichung von Impfstoffen, die unter Verwendung von Hühnereiern hergestellt wurden, zu einer Gefährdung durch Fipronil kommt.

2.) Was ist bei der Influenzaimpfung von Personen mit einer Hühnereiweiß-Allergie zu beachten?

Influenzaimpfstoffe werden üblicherweise unter Verwendung von Hühnereiern hergestellt, so dass trotz Aufreinigung Spuren von Hühnereiweiß im Impfstoff enthalten sein können. Hühnereiweißfreie (in Zellkulturen hergestellte) Influenzaimpfstoffe werden im Gegensatz zu früheren Saisons seit der Saison 2016/17 in Deutschland nicht mehr angeboten. Ein Import (nach AMG §73 Abs. 3) ist im Einzelfall möglich, allerdings ist auch die Verfügbarkeit in anderen EU-Ländern fraglich.
Personen, die nur mit leichten Symptomen auf den Konsum von Hühnereiweiß reagieren, können mit allen zugelassenen Influenza-Impfstoffen geimpft werden. Laut Empfehlung des CDC in den USA sind keine besonderen Überwachungsmaßnahmen erforderlich.
Klinisch schwerwiegende Allergien (z.B. Anaphylaxie) gegenüber Hühnereiweiß sind selten. Bei Personen, bei denen eine ärztlich diagnostizierte schwere Allergie gegen Hühnereiweiß vorliegt, ist die Indikation zur Impfung mit Hühnerei-basierten Influenzaimpfstoffen streng zu stellen. Diese Personen sollten in einem Setting geimpft werden, in dem eine klinische Überwachung nach der Impfung und die Behandlung einer ggf. auftretenden anaphylaktischen Reaktion möglich sind.
Eine Vielzahl von klinischen Studien weisen allerdings darauf hin, dass auch bei Personen mit Hühnereiweißallergie schwerwiegende allergische Reaktionen auf eine Influenzaimpfung selten sind, bzw. nicht häufiger auftreten als bei Personen ohne Hühnereiweißallergie.

Um Voranmeldung per Tel. (0451/74004)/Fax (7070451) o. e-mail () wird gebeten.